50 € Einkaufsgutschein für Ihre Mitarbeiter.
Inflationsausgleich. Unbürokratisch. Steuerfrei.
Für generelle Fragen steht Ihnen persönlich Herr Jesco Bernhard von unserem Kundensupport zur Seite:
Telefon: 0491 / 808 61 25 | Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr
E-Mail: jesco.bernhard@Buenting.de
* Steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer werden in der Lohnabrechnung festgehalten. Dabei werden die Höhe der gezahlten Leistung sowie der Tag der Ausgabe dokumentiert. Vom zuständigen Finanzamt kann eine Freistellung gewährt werden, die Sachbezüge nicht auszeichnen zu müssen. Näheres finden Sie hierzu im Einkommensteuergesetz (EStG) - § 8 Einnahmen.
** außer auf preisgebundene Artikel wie Zeitschriften, Tabakwaren, Zigaretten, Pfand und Gutscheine.