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Einwegpfand bei Combi

Seit 1. Mai ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft. Einweggetränke- verpackungen werden jetzt einheitlich mit einem Pfand von 25 Cent belegt. Die Rückgabe ist einfach: Der Verbraucher kann PET-Einweg-Flaschen und Einweggetränke-Dosen überall dort zurückgeben, wo Verpackungen gleicher Art verkauft werden – bundesweit.

Einweggetränkeverpackungen, für die Pfand gezahlt werden muss, sind leicht zu erkennen: Sie tragen die Markierung der Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG). Diese besteht aus dem Pfandlogo der DPG und dem Strich-Code, der Europäischen Artikel Nummer (EAN).

Das Material ist wichtig
Ganz klar also: Die 25 Cent Pfand für jede Einwegverpackung, die der Verbraucher in Geschäft A im Ort X bezahlt, bekommt er auch in Geschäft B im Ort Y erstattet. Er muss nicht mehr darauf achten, wo er das Produkt gekauft hat. Die individuellen Pfandsysteme einzelner Handelsketten gibt es seit Anfang Mai nicht mehr. Von Bedeutung ist jedoch das Material der Einweggetränkeverpackung, also PET-Flasche oder Dose. Einwegpfand-Glasflaschen werden von Combi aufgrund der Tatsache, dass keine Flaschen dieser Art zum Kauf angeboten werden, nicht zurückgenommen. Die Märkte nehmen nur leere Einweggetränkeverpackungen der Materialart zurück, die sie auch im Sortiment führen. Andernfalls sind sie nicht zur Rücknahme verpflichtet.


Das Pfandlogo muss erkennbar sein

Wegen der verbraucherfreundlichen, automatisierten Rücknahme ist der Zustand der Verpackung wichtig: PET-Flaschen und Dosen dürfen nicht beschädigt oder verschmutzt sein, die Etiketten müssen intakt sein. Sollte der Automat die Einweggetränkeverpackung aufgrund von Verschmutzung oder Beschädigung nicht annehmen, wird diese manuell zurückgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Pfandzeichen noch erkennbar ist. Sollte das Pfandzeichen nicht mehr existieren oder durch Beschädigung nicht mehr nachweisbar sein, entfällt die Rücknahme- und Pfanderstattungspflicht.

Bitte achten Sie auf folgende Information im Markt:

An den Automaten wird, wie beim Mehrwegpfand,
ein Bon ausgedruckt, den die Kunden an der Kasse einlösen
oder mit dem Wert IhresEinkaufs verrechnen lassen können.

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